Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der NETLANTIC GmbH (gültig
ab 09.07.2006)
Die NETLANTIC GmbH (im Folgenden NETLANTIC
genannt) stellt ihren Kunden einen
monatlich mietbaren, webbasierten
Personal Video Recorder (PVR) zur
Verfügung. Der Kunde hat die
Möglichkeit, auf seinem gemieteten
PVR selbstständig und eigenverantwortlich
Fernsehsendungen seiner Wahl und nach
Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufzunehmen, anzusehen und zu speichern.
§ 1 Vertragsschluss
Diese AGB wurden vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen und vom Kunden
akzeptiert.
Der Kunde hat von der Möglichkeit, die vorliegenden AGB hier als
druckfähiges Dokument herunterzuladen, Kenntnis genommen.
Hier
die AGB herunterladen
§ 2 Leistungsumfang
1. NETLANTIC vermietet jedem Kunden
einen über das Internet nutzbaren
PVR. Dadurch besteht die Möglichkeit
eines Online-Zugriffs auf spezielle
Soft- und Hardware, um nach Maßgabe
des jeweils abonnierten Modells in
der Pilotphase III
a) kostenfrei, begrenzt auf 2 Stunden
einzelne, selbst ausgesuchte Fernsehsendungen
aufzuzeichnen (Programmierung des
PVR ist 5 Tage im Voraus möglich), und als Video-/ und Audiostream anzusehen.
b) gegen Bezahlung eines Mietzinses
für einen im Einzelfall vereinbarten
Zeitraum Fernsehsendungen der in den
Programmhinweisen genannten Sender
aufzuzeichnen (Programmierung des
PVR ist 5 Tage im Voraus möglich)
und als Video- und Audiostream anzusehen,
bzw. auf seinen eigenen PC zu übertragen.
Die Gesamtkapazität der Festplatte
variiert je nach Angebot, das der
Kunde abonniert hat und ist der jeweiligen
Produktbeschreibung auf der ShiftTV
Web-Page zu entnehmen.
2. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich
an private Kunden zur Erstellung von
Kopien zum privaten Gebrauch.
3. NETLANTIC hat keine Kenntnis und
keine Kontrolle darüber, welche
Sendungen der Kunde mit Hilfe des
PVR aufnimmt.
4. Zur Zwischenlagerung der Aufnahmen
steht den Kunden im Rahmen des jeweils
gemieteten Umfangs Speicherplatz zur
Verfügung. Von hier aus können
die Kunden die von ihnen aufgenommenen
Kopien über das Internet als
Video- und Audiostream ansehen.
5. Zum Betrachten der aufgezeichneten
Dateien ist der Windows Media Player
9 oder höher mit dem entsprechenden
Betriebssystem notwendig. Der Zugang
zum Internet sollte eine Bandbreite
von 1 MBit nicht unterschreiten
6. Die Auswahl der aufzunehmenden
Inhalte und die entsprechende Programmierung
des PVR liegt ausschließlich
im Verantwortungsbereich des Kunden.
7. Mit der neuen Rekorder Generation
erhält der Kunde Videos auf seine
Festplatte gespielt (content push).
Die Speicherkapazität wird davon
nicht beeinträchtigt.
8. Testaccounts sind unbegrenzt nutzbar (Aufnahmekapazität beträgt 2 Std. ).
Diverse Newsletter können direkt im Profil abbestellt werden. Im Falle eines Testaccounts kann der shift TV Newsletter/Programm Tipps nicht abbestellt werden.
§ 3 Pflichten von NETLANTIC
NETLANTIC verpflichtet sich zur gewissenhaften
Wartung der vom Kunden gemieteten
und diesem zum Online-Zugriff über
das Internet zur Verfügung stehenden
Hard- und Software. Kundenanfragen
bzgl. Kreditkartenzahlungen werden
werktags (Mo-Fr, 9-17 Uhr) innerhalb
von 48 Stunden, ausserhalb dieser
Zeiten innerhalb von 72 Stunden beantwortet.
Die Anfragen sind an den Kundenservice
zu richten:
Telefax: +49 89 960 570 57; E-Mail:
kontakt@shift.tv
§ 4 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Unterföhring.
§ 5 Mietzins, Fälligkeit
1. Für die Aufzeichnungsgeräte
fällt im TestAbonnement (derzeit max.
Aufzeichnungsdauer: 2 Std.) kein
Mietzins an. Für eine höhere
Aufzeichnungsdauer und der Möglichkeit
des Downloads fällt ein unserem
Preismodell entnehmbarer Mietzins
an.
2. Der Mietzins ist fällig, sobald
ein Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und NETLANTIC zustande
kommt und ist im Voraus zahlbar.
3. NETLANTIC behält sich vor,
das Aktivieren des Accounts vom Eingang
der Zahlung abhängig zu machen.
§ 6 Gewährleistung
NETLANTIC übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die Services alle
Anforderungen des Kunden erfüllen
und in dem vom Kunden gewählten
Umfang ununterbrochen und fehlerfrei
zur Verfügung stehen.
NETLANTIC gewährleistet, dass
der bestellte Service fachmännisch
in Übereinstimmung mit den allgemein
anerkannten Industriestandards erbracht
wird.
NETLANTIC hat keinerlei Einfluss auf
die Inhalte der jeweiligen Sender
und übernimmt keinerlei Gewährleistung
für die Richtigkeit der in der
Programmübersicht dargestellten
Daten. Insbesondere ist es möglich,
dass sich in Einzelfällen das
auszustrahlende Programm inhaltlich
oder in der zeitlichen Abfolge ändert.
In diesen Fällen stellt der PVR
eine Kopie der Inhalte her, die ursprünglich
programmiert waren.
§ 7 Haftung
Außer bei vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Handlungen
sowie bei Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten ist jegliche Haftung,
insbesondere für indirekte und
Folgeschäden, von NETLANTIC ausgeschlossen.
Für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss
typischerweise vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung
unberührt bleibt eine Haftung
wegen Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit und Ansprüche
aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
§ 8 Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für
Nichterfüllung oder verspätete
Erfüllung, die durch folgende
Umstände verursacht ist: kriegerische
oder feindliche Handlung; Sabotage;
Naturkatstrophe; nicht von der zur
Erfüllung verpflichteten Partei
ausgelöster Strom-, Internet-
oder Telekommunikationsausfall; staatliche
Beschränkungen (insbesondere
behördliche oder gerichtliche
Entscheidungen); andere Ereignisse,
die sich dem Einfluss der zur Erfüllung
verpflichteten Partei entziehen. Die
Zahlungspflicht für bereits erbrachte
Services bleibt bestehen.
§ 9 Urheberrechte, Freistellung
1. Alleiniger Kopienhersteller im
Sinne des Urheberrechts ist der Kunde;
NETLANTIC besitzt keinerlei Nutzungs-,
Vervielfältigungs- oder Verwertungsrechte
an den vom Kunden aufgenommenen Sendungen.
2. Die Kopien werden ausschließlich
zum persönlichen und sonstigen
privaten Gebrauch des Kunden im Sinne
des § 53 UrhG hergestellt.
3. Der Kunde wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass eine Verbreitung
der Kopien unzulässig und gesetzlich
verboten ist. Der Kunde stellt NETLANTIC
von sämtlichen Ansprüchen
Dritter wegen einer Verbreitung der
Kopien oder sonstiger Verletzungen
von Urheberrecht oder anderen gewerblichen
Schutzrechten frei.
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit
1. NETLANTIC wird seine vom Datenschutzrecht
auferlegten Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden erfüllen und sämtliche
Programmprofile und alle personenbezogenen
Daten des Kunden vertraulich behandeln.
NETLANTIC wird diese Informationen
nur zu eigenen Zwecken und nur nach
Maßgabe der Datenschutzrichtlinie
erheben, speichern und verarbeiten
und unter keinen Umständen Dritten
zur Verfügung stellen.
2. NETLANTIC ergreift die erforderlichen
und angemessenen Maßnahmen,
um die persönlichen Daten des
Kunden vor einem unautorisierten Zugriff
durch Dritte zu schützen.
§ 11 Laufzeit, Kündigung
1. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit
von 3 Monaten bzw. 12 Monate und ist vorzeitig nicht
kündbar.
2.Eine außerordentliche Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Sollte das Vertragsverhältnis
wegen eines wichtigen Grundes vorzeitig
beendet werden, so erfolgt eine Erstattung
des bereits bezahlten Mietzinses (abzüglich
des Mietzinses für den Zeitraum,
in dem der PVR genutzt wurde.) Für
die Bearbeitung wird eine Gebühr
von € 7,50 erhoben.
NETLANTIC behält sich für
den Fall, dass von behördlicher
oder gerichtlicher Seite das Anbieten
des PVR verboten wird, den Vertrag
mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Der Kunde hat nach einer wirksamen
Beendigung des Vertragsverhältnisses
für den Zeitraum von einer Woche
Zugang zu dem von ihm gemieteten Speicherplatz.
Danach ist es NETLANTIC unbenommen,
die gespeichrten Daten und den Account
zu löschen.
4. Nutzt der Kunde seinen PVR im Rahmen
des kostenlosen Testvertragsverhältnisses
für einen Zeitraum von mehr als
21 Tagen nicht, hat NETLANTIC das
Recht, seinen Zugang zu schließen
und seine Kopien zu löschen.
5. NETLANTIC behält sich das
Recht vor, die kostenlose Testphase
mit einer Frist von 5 Tagen zu beenden
und danach ggfs. für die Vermietung
Gebühren zu berechnen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Anwendbar ist ausschließlich
deutsches Recht.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist, soweit dies vereinbart werden
kann, München.
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam, so bleibt
die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt. Ungültige
Bestimmungen werden durch die gesetzlichen
Regelungen ersetzt. Entsprechendes
gilt für die Ausfüllung
von Lücken, die sich in diesem
Vertrag herausstellen.
4. Die auf die angemieteten Aufnahmegeräte
entfallende Urhebervergütung
wird von NETLANTIC an die ZPÜ
abgeführt
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